FAQ
10.03.25
Terminvergabe
Sie haben als Patient unserer Praxis die Möglichkeit persönlich am Telefon oder über unsere Onlineterminvergabe einen Termin zu buchen.
Therapiekontrolle einer fachärztlichen Behandlung
Für Laborkontrollen auf Wunsch des Facharztes ist ein Laborüberwiesungschein (10c) des jeweiligen Facharztes notwendig.
Check UP
Gesetzlichen Krankenkassen sehen ab 35 alle 3 Jahre die Möglichkeit zum Check UP vor. Vor 35 ist dies nur einmalig möglich. Im Hausarztprogramm der AOK ist dies jährlich möglich. Ein Check UP in unserer Praxis erfolgt immer nach individueller Riskoabschätzung und wird in einem persönlichen Gespräch festgelegt.
Aut Idem Kreuze
Grundsätzlich liegt die Therapiehoheit und die Budgetverantwortung hier beim verschreibenden Arzt. Die Entscheidung wird nur in der Sprechstunde getroffen.
Heilmittelverordnung
Über die Notwendigkeit einer Heilmittelverordnung wird in der Sprechstunde entschieden. Eine Bestellung auf eigenen Wunsch ist nicht möglich. Bei subjektiv empfundener Notwendigkeit sprechen sie bitte mit ihrem behandelnden Facharzt.
Versichtertenkarten/Nachweis
Bitte beachten Sie, dass für eine Behandlung die elektronische Gesundheitskarte vorgelegt werden muss. Haben Sie diese bei Behandlungsbeginn nicht vorliegen, dann muss Ihnen die Behandlung privat nach der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet werden. Kassenrezepte/Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungem/Überweisungen können ohne Vorlage einer Versichertenkarte ebenfalls nicht ausgestellt werden. Bitte bemühen Sie sich selbständig um einen entsprechenden Versicherungsnachweis.
Arbeitsunfähigkeitbescheinigungen
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nur maximal 3 Tage rückwirkend ausstellen dürfen
Atteste
Sind grundsätzlich kostenpflichtig und keine Kassenleistung