• Aktuelles zum Thema Impfen

    20.09.23

     

    Grippeimpfungen mit Terminvereinbarung
    Montag 14-17 Uhr
    Dienstag 14-17 Uhr
    Donnerstag 9-11 Uhr   15-18 Uhr
    Freitag 9-13 Uhr

    Covidimpfungen 
    mit Terminvereinbarung

    Donnerstag 15-18 Uhr
    Freitag 9-13 Uhr

     

     

  • Ferientermine + Vertretungen

    20.09.23

    Herbstferien 30.10-03.11

    Weihnachstferien 27.29.12.23



     

     

  • FAQ

    Terminvergabe

    Sie haben als Patient unserer Praxis die Möglichkeit persönlich am Telefon oder über unsere Onlineterminvergabe einen Termin zu buchen. 

    Neupatienten

    Die Annahme von Neupatienten ist derzeit nur in begründeten Einzelfällen möglich. Vorrang haben Patienten, die derzeit ohne hausärztliche Versorgung sind. Notfallbehandlungen bei akuten Erkrankungen finden natürlich statt.

    Therapiekontrolle einer fachärztlichen Behandlung
    Für Laborkontrollen auf Wunsch des Facharztes ist ein Laborüberwiesungschein (10c) des jeweiligen Facharztes notwendig.

    Check UP

    Gesetzlichen Krankenkassen sehen ab 35 alle 3 Jahre die Möglichkeit zum Check UP vor. Vor 35 ist dies nur einmalig möglich. Im Hausarztprogramm der AOK ist dies jährlich möglich. Ein Check UP in unserer Praxis erfolgt immer nach individueller Riskoabschätzung und wird in einem persönlichen Gespräch festgelegt.

    Aut Idem Kreuze

    Grundsätzlich liegt die Therapiehoheit und die Budgetverantwortung hier beim verschreibenden Arzt. Die Entscheidung wird nur in der Sprechstunde getroffen.  

    Heilmittelverordnung

    Über die Notwendigkeit einer Heilmittelverordnung wird in der Sprechstunde entschieden. Eine Bestellung auf eigenen Wunsch ist nicht möglich. Bei subjektiv empfundener Notwendigkeit sprechen sie bitte mit ihrem behandelnden Facharzt. 

    Versichtertenkarten/Nachweis

    Bitte beachten Sie, dass für eine Behandlung die elektronische Gesundheitskarte vorgelegt werden muss. Haben Sie diese bei Behandlungsbeginn nicht vorliegen, dann muss Ihnen die Behandlung privat nach der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet werden. Kassenrezepte/Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungem/Überweisungen können ohne Vorlage einer Versichertenkarte ebenfalls nicht ausgestellt werden. Bitte bemühen Sie sich selbständig um einen entsprechenden Versicherungsnachweis.

    Arbeitsunfähigkeitbescheinigungen

    Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nur maximal 3 Tage rückwirkend ausstellen dürfen
    Atteste
    Sind grundsätzlich kostenpflichtig und keine Kassenleistung